1. Allgemeines
Die Fa. Yellow Phone (im Folgenden: YP.) bietet dem Inserenten an diesen, entsprechend seinem Tätigkeitsbereich, in ein nach Orten und Branchen und Produkten erstelltes Verzeichnis aufzunehmen. Die Fa. YP. erteilt gegenüber Dritten auf deren Anfrage Auskunft über die Inserenten im Rahmen des Inserates. Auf Wunsch werden die Anrufe über YP. direkt zu Ihrer Firma durchgestellt. Die regionale und überregionale Weiterleitung der Auskünfte, auf Anfrage Dritter; ist Zweck des vorliegenden Vertrages.
2. Konkurrenz
Der Inserent hat keinen Anspruch auf Ausschluss von Mitbewerbern aus dem Verzeichnis.
3. Inhalt und Umfang des Inserates
a. Der Inserent trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Anzeigeninhaltes. Ein Auszug des Inhaltes seines Inserates wird ihm auf seinen Wunsch zugestellt. Für Fehler die aus einer Übermittlung auch telefonisch resultieren, übernimmt die Fa. YP. keine Haftung.
b. Änderungen der Anzeige und/oder der Anzeigeninhalte kann der Inserent der Fa. YP. eigenständig vornehmen. Die Fa. YP. ist in keinem Fall verpflichtet, die Inserate auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen. Die Änderung wird dann schnellstmöglich ins Verzeichnis aufgenommen. Die Änderungen sind kostenfrei. Preisänderungen sind vorbehalten.
c. Stellt sich ein Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere gegen Wettbewerbsrecht durch das Inserat heraus, kann die Fa. YP. Änderung der Einträge in der Weise verlangen, dass der rechtswidrige Zustand beseitigt wird. Für die Klärung rechtlicher Fragen im Hinblick auf das Inserat ist allein der Inserent zuständig; dies gilt insbesondere für wettbewerbs-, marken-, urheber- oder namensrechtliche Fragen.
4. Haftung
Die Fa. YP. ist von jeglicher zivil-, öffentlich-, und strafrechtlicher Haftung gegenüber Dritten freigestellt, insbesondere bei Inanspruchnahme aus den unter 3.c., Satz 2 genannten Rechtsgebieten. Insofern haftet der Inserent für den Inhalt des Inserates allein.
5. Recht der Fa. Y.P. auf Zurückweisung des Inserates:
Die Fa. Y.P. behält sich bis zur gültigen Aufnahme des Inserates in ihr Verzeichnis vor, das Inserat zurückzuweisen und vom Vertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Inhalt des Inserates offensichtlich sittenwidrig ist oder offensichtlich gegen Prinzipien des Grundgesetzes verstösst. Das Inserat kann auch dann zurückgewiesen werden, wenn der Inserent oder ein mit ihm gesellschaftsrechtlich verbundenes Unternehmen wegen früherer Aufträge in Zahlungsverzug geraten ist. Ein Rücktrittsrecht besteht zudem, wenn die Fa. YP. nachträglich davon Kenntnis erlangt, dass der Inserent oder ein mit ihm gesellschaftsrechtlich verbundenes Unternehmen Forderungen Dritter nicht mehr bedienen kann und das Gesamtvollstreckungsverfahren droht. Gleiches gilt nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. 887 ZPO und auch bereits dann, wenn ein Vollstreckungsorgan festgestellt hat, dass eine Vollstreckung infolge sicherer Erkenntnisse aussichtslos erscheint. Derartige Zurückweisungen dienen in erster Linie dem Schutz der auskunftssuchenden Dritten.
6. Wegfall des Zahlungsanspruches der Fa. YP.
Weicht das bestellte Inserat versehentlich von dem vereinbarten Text ganz wesentlich ab oder kann eine Auskunft infolge des vollständigen Verlustes des Inserates nicht an Dritte erteilt werden, so entfällt der Zahlungsanspruch der Fa. YP. gegenüber dem Inserenten.
7. Minderung des Zahlungsanspruches der Fa. YP.
Bei falschen und zufällig vom vereinbarten Text abweichenden Angaben oder der falschen oder zufällig veränderten Weitergabe der Angaben an Dritte hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Minderung der Gebühren, soweit die Abweichung nicht wesentlich im Sinne der Ziffer 6. ist. Wesentlich ist die Abweichung nur, wenn das Inserat völlig entstellt und unverständlich ist. Ein Anspruch auf Wandlung besteht nicht. Die Fa. YP. stellt allerdings sicher, dass das Inserat unverzüglich in seinen vertragsgemäßen Zustand gebracht wird.
8. Schadensersatz
Die Fa. YP. beschränkt ihre Haftung auf Schadensersatz aus allen erdenklichen Rechtsgründen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Fa. YP. nur, wenn und soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die Haftung ist dann auf typische, bei Vertragsabschluß vorhersehbare Schäden begrenzt und ist an die Obergrenze der gezahlten Inseratskosten gekoppelt. Resultieren Fehler aus der telefonischen Übermittlung der Inserenten, ist die Haftung ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, beschränkt sich die Haftung der Fa. YP. für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Darüber hinaus ist die Haftung auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere erlischt im Falle höherer Gewalt jede Verpflichtung der Fa. YP. auf Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadensersatz. Ist Folge höherer Gewalt jedoch lediglich eine Terminverzögerung, befreit dieser Umstand nicht von der beiderseitigen Leistungspflicht.
9. Gewährleistung/Aufrechnung
Hat der Inserent einen Gewährleistungs- oder Schadenersatzanspruch gegen die Fa. YP., so kann er mit diesem gegen eine Forderung der Fa. YP. nur dann aufrechnen, wenn dessen Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Recht, die Zahlung wegen eines anderen Eintrages zu verweigern, hat der Inserent im Falle der Geltendmachung etwaiger, oben angegebener Ansprüche nicht. Verjährungsfristen etwaiger, oben angesprochener Gewährleistungsansprüche laufen ab Fälligkeit des Entgelts.
10. Fälligkeit des Entgelts
Die vereinbarten Gebühren sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt fällig. Rechnungserteilung erfolgt nicht vor Eintragung des Inserates in das Verzeichnis. Bei Zahlung durch Bankabbuchung räumt die Fa. YP. 3% Skonto ein. Die Gewährung von Skonto hat zur Vorraussetzung, dass auf dem Konto des Kunden im Übrigen keine offenen Rechnungsposten verzeichnet sind. Die automatisch telefonisch hergestellten Kontakte werden entsprechend der Entfernungsberechnung hergestellt. Abweichungen und Fehler sind nicht ausgeschlossen und werden vom Inserenten akzeptiert.
11. Aufnahme des Inserates in das Verzeichnis
Erst nach Aufnahme in die Auskunftsdatei wird der zu zahlende Betrag fällig.
12. Rücktrittsrecht
Es besteht für beide Parteien ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Eintrag in die Datei. Liegt der Fa. YP. innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rücktrittserklärung vor, so gilt der Vertrag als rechtsverbindlich abgeschlossen.
13. Vertragsdauer
Der Vertrag besteht, sofern nicht anders vereinbart, für die Dauer von einem Jahr.
14. Gerichtsstand
Ist der Inserent Vollkaufmann, wird der Gerichtsstand Bielefeld für den ersten Rechtszug als zuständig vereinbart. Im Übrigen ist der Gerichtsstand Bielefeld, wenn der Wohnsitz des Inserenten unbekannt oder im Ausland ist.
15. Öffnungszeiten:
Für die Abfrage 24 h und für die automatische Telefonweiterverbindung 6.00 bis 22.00 Uhr.
Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter freecall 0800/9001188